Marktordnung

Teilnahmebedingungen

– Teilnehmen darf jeder private & private Verkäufer/Aussteller,
bis das Platzkontingent erreicht ist.

– Der Aufbau beginnt um 07:00 Uhr.

– Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten;
eine eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt.

– Feste Standreihen im Besucherweg/Rettungsweg sind verboten!

– Die Standgebühren entnehmt Ihr bitte dem Menüpunkt „Preise„.

– Die Mindeststandgröße beträgt 2 lfd. Meter, unabhängig von einer
evtl. kleineren tatsächlichen Standgröße.


Standplatz

Das Fahrzeug muss nach dem Ausladen vom Flohmarktplatz nicht mehr entfernt werden,
Ihr könnt also bequem Eure Sachen ein- und ausladen.

Bitte beachtet aber, dass Ihr erst nach Ende des Flohmarktes ab 16:00 Uhr wieder den Platz
mit dem Auto verlassen könnt!

– Die Lage Eures Standplatzes wählen wir grundsätzlich für Euch aus.
Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Wünsche werden aber natürlich je nach Möglichkeit berücksichtigt.

– Die Plätze werden in der Regel am Tag der Veranstaltung
auf dem Boden mit farbiger Kreide eingezeichnet.


Sonstiges

– Fälligkeit der Standmiete: Die Miete wird ab der regulären
Öffnung des Flohmarktes um ca. 08:00 Uhr fällig.

– Alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden.
Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet und eine Vertragsstrafe von 50,- € verhängt.
Wir lassen dies durch nicht erkennbare Mitarbeiter überprüfen. Falls eine
Reinigungskaution gezahlt wurde, wird diese ab 16:00 Uhr nur am Stand zurückgezahlt.

– Propaganda (Lautsprecherunterstützung) ist nicht erlaubt.

– Das Verteilen von Handzetteln/Flyer jeglicher Art ist nur mit unserer Zustimmung
gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 200,- € belegt.

– Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten
oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.

– Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten!

– Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren,
Fahrzeugen, Ständen etc.

– Das Anbieten von Lebensmitteln ist nicht gestattet.


Warenbeschränkung

– Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren,
die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen, verkauft werden.

– Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann
ein Platzverweis ausgesprochen werden.

– Es erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Standgelder.
Eventuelle Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.


Rechtliches

– Bei Irrtümern, Änderungen, Ausfall, schlechtem Wetter oder Terminänderungen
sind Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter ausgeschlossen.